Neue Tariflöhne im Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg ab 01.01.2026

Gute Nachricht für alle Sicherheitsmitarbeiter in Berlin und Brandenburg. Der Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg wurde angepasst. Ab 01.01.2026 gelten neue Tariflöhne.

Inhaltsverzeichnis

Der Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg wird per 01.01.2026 durch einen neuen Vertrag abgelöst.

WeWatch MAGAZIN informiert über die wichtigsten Änderungen.

Was ändert sich mit dem neuen Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe? 

Mit dem neuen Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg haben sich die Tarifparteien BDSW und ver.di auf höhere Löhne für alle Sicherheitsmitarbeiter geeinigt.

  • Die Erhöhung beträgt durchschnittlich ca. 4%.
  • Der Nachtzuschlag erhöht sich von 10% auf 15%. 

Was bedeutet das für den einzelnen Sicherheitsmitarbeiter konkret in Euro?

In der nachfolgenden Tabelle sind die Änderungen bei den Löhnen in den einzelnen Entgeltgruppen dargestellt.

Entgeltgruppe 1 

Qualifikation

Alter Tarif

Neuer Tarif 

Unterrichtung

11,35 €

13,00 €

Entgeltgruppe 2 

Qualifikation

Alter Tarif

Neuer Tarif

Sachkunde

11,60 €

13,35 €

Entgeltgruppe 3 

Qualifikation

Alter Tarif

Neuer Tarif

GSSK / 

Servicekraft

12,80 €

14,54 €

Entgeltgruppe 4 

Qualifikation

Alter Tarif

Neuer Tarif

Fachkraft

13,80 €

15,35 €

Entgeltgruppe 5 

Qualifikation

Alter Tarif

Neuer Tarif

Meister

17,80 €

19,35 €

Entgeltgruppe
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif

1

Unterrichtung

14,60 €

15,15 €

2

Sachkunde

14,95 €

15,55 €

3

GSSK / Servicekraft 

16,14 €

16,80 €

4

Fachkraft

16,95 €

17,65 €

5

Meister

20,95 €

21,80 €

Was ändert sich bei den Zulagen?

Bei den Zulagen gibt es mit dem neuen Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg folgende Änderungen:

  • Die Zulage für Waffenträger erhöht sich von 2,50 € auf 3,00 €.

Zuschläge

Der Zuschlag für Nachtarbeit erhöht sich von 10 auf 15%. Die Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit betragen wie zuvor 25 bzw. 50%. Aufgrund der gestiegenen Grundlöhne sind die Beträge in € aber ebenfalls höher als bisher.

Was ändert sich sonst noch für Sicherheitsmitarbeiter?

  • Sicherheitsdienstmitarbeiter ab dem 10. Beschäftigungsjahr erhalten einen Werktag mehr Urlaub.
  • Die Ausbildungsvergütung für angehende Sicherheitsmitarbeiter erhöht sich je nach Ausbildungsjahr um 5 bis 11%.

Fazit

Ab dem 01.01.2026 steigen die Grundlöhne im Durchschnitt um rd. 4%, was oberhalb der offiziellen Inflationsrate des Jahres 2025 liegt (VPI: 2,2%). Der Nachtzuschlag steigt von 10 auf 15%.

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