Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem nach HinSchG

zum Schutz von natürlichen Personen, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine entsprechende Stelle melden oder offenlegen wollen, hat die WeWatch Security Service GmbH eine interne Meldestelle i.S.d. § 12 Abs. 1 und 2 Hinweisgeberschutzgesetz implementiert. Oberste Priorität bei der Meldung von Hinweisen stellt dabei die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Identität dar. Wichtig bei der Meldung von Verstößen ist zudem eine schnelle Kontaktaufnahme sowie eine zuverlässige und unparteiische Beurteilung des Hinweises.
 
Die WeWatch Security Service GmbH hat daher Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. als externe Ombudsperson bestellt. An ihn können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Externe (beispielweise Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartner) wenden, wenn sie Hinweise auf Verstöße abgeben wollen oder einen neutralen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Kontakt im Bereich Compliance suchen. Rechtsanwalt David Geßner, LL.M. stellt die erste Meldeinstanz für Compliance-Verstöße bei der WeWatch Security Service GmbH dar. Hinweise können mündlich oder schriftlich unter den folgenden Kontaktdaten abgegeben werden:
 
Rechtsanwalt David Geßner, LL.M.
Unter den Linden 12
10117 Berlin
E-Mail: ombudsmann@gessner-legal.de