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Damit hatten nur wenige gerechnet: der eigentlich noch bis 31.12.2022 gültige Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg wird schon per 01.10.2022 durch einen neuen Vertrag abgelöst.
WeWatch MAGAZIN informiert über die wichtigsten Änderungen.
Was ändert sich mit dem neuen Tarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe?
Mit dem neuen Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg haben sich die Tarifparteien BDSW und ver.di auf deutlich höhere Löhne für alle Sicherheitsmitarbeiter geeinigt.
- Die Löhne für Mitarbeiter mit Unterrichtung, mit Sachkunde sowie GSSK steigen durchschnittlich um 15%.
- Die Lohnsteigerungen für die höheren Lohngruppen liegen bei 11,2% (Fachkraft) bzw. 8,7% (Meister)
- Änderungen gibt es auch bei den Zulagen.
- Die Zuschlage für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben prozentual gleich.
Was bedeutet das für den einzelnen Sicherheitsmitarbeiter konkret in Euro?
In der nachfolgenden Tabelle sind die Änderungen bei den Löhnen in den einzelnen Entgeltgruppen dargestellt.
Entgeltgruppe 1
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif
Unterrichtung
11,35 €
13,00 €
Entgeltgruppe 2
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif
Sachkunde
11,60 €
13,35 €
Entgeltgruppe 3
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif
GSSK /
Servicekraft
12,80 €
14,54 €
Entgeltgruppe 4
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif
Fachkraft
13,80 €
15,35 €
Entgeltgruppe 5
Qualifikation
Alter Tarif
Neuer Tarif
Meister
17,80 €
19,35 €
1
Unterrichtung
11,35 €
13,00 €
2
Sachkunde
11,60 €
13,35 €
3
GSSK / Servicekraft
12,80 €
14,54 €
4
Fachkraft
13,80 €
15,35 €
5
Meister
17,80 €
19,35 €
Was ändert sich bei den Zulagen?
Bei den Zulagen gibt es mit dem neuen Entgelttarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg folgende Änderungen:
- Die Zulage für Waffenträger erhöht sich von 2,00 € auf 2,50 €.
- Die Zulage für Sicherheitsmitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften i.H.v. 0,25 € entfällt.
- Neu eingeführt wird eine Zulage von 0,65 € für Sicherheitsmitarbeiter im Revier- / Interventionsdienst.
- Die Zulage für Sicherheits- und Ordnungsdienstmitarbeiter ÖPV erhöht sich von 0,50 € auf 1,00 €.
Zuschläge
Die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bleiben prozentual gleich, d.h. sie liegen weiterhin bei 10% / 25% / 50%. Aufgrund der gestiegenen Grundlöhne sind die Beträge in € aber ebenfalls höher als bisher.
Was ändert sich sonst noch für Sicherheitsmitarbeiter?
- Sicherheitsdienstmitarbeiter ab dem 4. Beschäftigungsjahr erhalten einen Werktag mehr Urlaub.
- Die Ausbildungsvergütung für angehende Sicherheitsmitarbeiter erhöht sich ebenfalls deutlich.
Fazit
Dass der neue Tarifvertrag per 01.10.2022 – also 3 Monate vorfristig – in Kraft tritt, ist sicherlich kein Zufall. Denn am selben Tag wird der neue bundesweite Mindestlohn von 12,00 € wirksam.
Hätten die Tarifparteien darauf nicht reagiert, wäre es zu Verwerfungen gekommen, die man den Mitarbeitern kaum hätte vermitteln können und die auch für die Branche insgesamt sehr nachteilig gewesen wären.
Desto erfreulicher ist es, dass die Tarifparteien rechtzeitig eine Einigung zustande gebracht haben.
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