Fortbildung zur Sachkunde gem. 34a GewO

Sicherheitsunternehmen
Die bestandene Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO ist die Voraussetzung für die Ausübung besonders konfliktträchtiger ...

Fortbildung zur Sachkunde gemäß §34a GewO

Die bestandene Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO ist die Voraussetzung für die Ausübung besonders konfliktträchtiger und sensibler Bewachungstätigkeiten. Zugleich wird dieses Qualifikationsmerkmal immer häufiger nachgefragt, wenn es um die Vergabe von Aufträgen für Sicherheitsdienstleistungen geht.

Deshalb streben wir als Arbeitgeber an, dass ein möglichst hoher Anteil unserer Mitarbeiter die Sachkunde besitzt. Dies gilt nicht nur bei der Auswahl unserer Bewerber, sondern auch in unserem Fortbildungskonzept besitzt die

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO einen hohen Stellenwert.

Um die Teilnehmer optimal auf die Sachkundeprüfung vorzubereiten, führen wir den Fortbildungskurs gemäß dem Rahmenplan der IHK durch, welche die zuständige Stele für die Sachkundeprüfung ist.

Der zeitliche Umfang beträgt 480 Unterrichtseinheiten, welche sich über 12 Wochen erstrecken.

Die Fortbildung zur Sachkunde gemäß §34a GewO erfolgt in unserer hauseigenen Akademie durch erfahrene Dozenten und in modern ausgestatteten Räumlichkeiten.

Interessenten können sich jederzeit über unser Kontaktformular oder über das Formular Bewerbung mit uns in Verbindung setzen.

WeWatch Magazin

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